
Mit der Initiative "STOP! Augen auf!" setzt sich das Bayerische Jugendrotkreuz aktiv mit der Prävention von Gewalt auseinander.
Kinder und Jugendliche unterliegen vom Gesetz her einem besonderen Schutz. Dies insbesondere, weil sie vielfach der Willkür von Erwachsenen ausgesetzt sind. Das bedeutet auch, dass ihre Beziehung zu den Eltern oder anderen (nahestehenden) Bezugspersonen von (sexueller) Gewalt geprägt sein kann. Oft geschieht dies im Verborgenen und Kinder wie auch Jugendliche haben Angst und schweigen. In anderen Fällen gibt es Anzeichen, die von Außenstehenden nicht bewusst wahrgenommen werden oder es besteht ein Verdacht, der nicht verfolgt wird, weil man nicht weiß, wie hiermit umzugehen ist. Dies lässt Täter/innen freien Raum.
Als Jugendverband sehen wir hier einen großen Handlungsbedarf und werden unserer Verantwortung für Kinder und Jugendliche in unseren Strukturen verstärkt nachkommen. Hierzu konzentrieren wir uns nicht nur auf betroffene Mädchen und Jungen. Wir sehen es auch als unsere Aufgabe, ein täterunfreundliches Umfeld zu schaffen, das sexistisches, diskriminierendes oder gewalttätiges Verhalten unmöglich macht. Als einen der wichtigsten Punkte sehen wir hierbei den „Verhaltenskodex“, dem sich alle Mitarbeiter/innen des Bayerischen Jugendrotkreuzes unterstellen. Aber auch die Vernetzung und der Einsatz von Vertrauenspersonen sind elementar, um Kinder und Jugendliche im Bayerischen Jugendrotkreuz vor jeglicher Gewalt zu schützen.
Wir stellen zu diesem Thema Angebote vor Ort zur Verfügung, bieten Gruppenleiter-Ausbildungen an und wollen auch in Gruppenstunden auf die Thematik eingehen.
„Sexuelle Gewalt an Kindern ist jede sexuelle Handlung, die an oder vor einem Kind entweder vorgenommen wird oder der das Kind aufgrund körperlicher, physischer, kognitiver oder sprachlicher Unterlegenheit nicht wissentlich zustimmen kann. Der Täter nutzt seine Macht- und Autoritätsposition aus, um seine eigenen Bedürfnisse zu befriedigen.“(nach Bange/Deeger, 1996)
Eine klare Grenze zu ziehen, wann sexuelle Gewalt anfängt, ist dabei manchmal etwas schwierig. Dies hängt von der persönlichen Wahrnehmung ab. Für den Einen ist eine Grenze schon viel früher überschritten als für andere.
Um eine Situation als sexuelle Gewalt einzustufen, ist neben der persönlichen, individuellen Grenze des Einzelnen auch die Bewertung des Machtgefälles entscheidend. Eine sexuelle Beziehung von Kindern zu Erwachsenen passiert nie im gegenseitigen Einvernehmen. In solchen Situationen ist Widerstand für die Opfer oft unmöglich.

Der Verhaltenskodex zur Gewaltprävention im Bayerischen Jugendrotkreuz wurde auf der JRK-Landesversammlung am 10. Oktober 2009 und am 28.06.2010 im BRK-Landesvorstand beschlossen.
Er gilt verbindlich für alle in der Jugendarbeit aktiven Leitungskräfte und hauptamtlich tätigen Mitarbeiter/innen. Die Unterzeichnung des Verhaltenskodexes ist Grundvoraussetzung um als Leitungskraft in der Jugendarbeit im Bayerischen Roten Kreuz tätig zu werden.
Was da drin steht, ist doch eh selbstverständlich, oder?
Wenn diese Punkte selbstverständlich wären, wäre das super!Der Verhaltenskodex ist aber mehr als nur ein Blatt Papier, dass unterschrieben wird!
Der Verhaltenskodex:
Sind jetzt alle Leitungskräfte potentielle Täter?
Natürlich nicht! Die Einführung des Verhaltenskodexes hat nicht die Intention, einen Generalverdacht für alle in der Jugendarbeit des BRK aktiven Leitungskräfte auszusprechen. Ganz im Gegenteil:
Die bayernweite Einführung des Verhaltenskodexes des Bayerischen Roten Kreuzes zur Gewaltprävention schafft vielmehr ein Bündnis der Verantwortung. Er ist sozusagen die Richtschnur für einen wertschätzenden und respektvollen Umgang miteinander.
Was ist eine Vertrauensperson?
Vertrauenspersonen sind vom Landesausschuss eingesetzte Personen, welche speziell im Thema Prävention sexueller Gewalt geschult worden sind.
Was haben Vertrauenspersonen für eine Aufgabe?
Sie sind Kontaktpersonen bei konkretem oder Anfangsverdacht im Hinblick auf die Nichteinhaltung des Verhaltenskodexes zur Gewaltprävention, bei Fragen zum Thema und bei konkreten Fällen.
Ein erstes internes Krisenmanagement, indem sie beispielsweise Fachberatungsstellen einbeziehen, gehört zur Aufgabe der Vertrauenspersonen genauso, wie Ansprechpartner/in zu sein für Präventionsangebote. Es ist nicht die Aufgabe von Vertrauenspersonen, Opfer/Täter zu beraten, therapeutisch oder sogar ermittelnd tätig zu werden.
Was tun, wenn es passiert? Über die Vertrauensnummer erreichst Du alle Vertrauenspersonen des Bayerischen Jugendrotkreuzes. Die Weiterleitung an die Vertrauenspersonen erfolgt über das Infotelefon des Bezirksverbandes Schwaben.
Birgit Geier Michael Rummert Ulrike Bertrams Franz Mathe Regina Kopp Alexandra Schenke Christian Rzepka Hans-Michael Weisky Stefanie Widmann Hans-Michael Weisky Stefanie Widmann Fragen rund um das Thema Prävention von Gewalt beantwortet Stefanie Widmann, Tel. 089/9241-1370.
Verhaltenskodex zur Gewaltprävention im Bayerischen Roten Kreuz
Vertrauenspersonen im Bayerischen Jugendrotkreuz
Vertrauensnummer: 0800 - 60 50 666
Ansprechpartner/innen Oberbayern


Ansprechpartner/innen Ober- und Mittelfranken

Ansprechpartner/innen Niederbayern/Oberpfalz


Ansprechpartner/innen Schwaben


Ansprechpartner/innen Unterfranken (Vertretung)


Ansprechpartner/innen Landesverband


Weitere Infos
Downloads zum Thema gibt es hier.